Leistungen

  • Durchführen einer Fahrzeugbewertung zb.: Vor einem Privatverkauf
  • Erstellung eines Kfz-Gutachtens nach einem Unfall

    1. Schadengutachten im Haftpflichtfall

    2. Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden

    • Sind sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, geht es nicht nur um die Reparatur ihres Fahrzeuges.                         Zur Sicherung Ihrer Ansprüche (Wertminderung am Fahrzeug, Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatur, Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder der Beweissicherung gegenüber der Versicherung ) ist es von Vorteil einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der durch ein unabhängiges Gutachten die tatsächliche Schadenhöhe feststellt.
    • Die Kosten hierfür tragen bei einem unverschuldeten Unfall der Schadenverursacher, also dessen Haftpflichtversicherung.
    • Ob die Einschaltung eines Sachverständigen gerechtfertigt ist oder nicht, wird durch die Schadenhöhe bestimmt. Dabei ist an heutigen Fahrzeugen der Umfang des Schadens nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Vermeintliche Bagatellschäden entwickeln sich schnell zu kostenintensiven Reparaturen. Der Kontakt zu einem unabhängigen Sachverständigen hilft in solch einem Fall weiter.
    • Wenn sich nach der Begutachtung des Fahrzeuges herausstellt, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt wird dem Versicherer natürlich auch nur die Gebühr für einen Kostenvoranschlag berechnet. Für Sie ist auch der Kostenvoranschlag kostenneutral, aber Sie haben die Sicherheit den gesamten Umfang des Schadens zu kennen.
    • Bei einigen Unfällen ist die Schuldfrage leider nicht eindeutig. Es ist möglich, dass es zu einer Quotenregelung kommt. Um in solch einem Fall seine Ansprüche durchsetzen zu können, sollte man Rechtsberatung bei einem Anwalt suchen.


Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Gutachtens geht.